Die Familienrechtsspezialistinnen und -spezialisten von Zweierstrasse Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Klientinnen und Klienten in sämtlichen Bereichen des nationalen und internationalen Familienrechts.
- Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange (Besuchsrecht, Obhuts- und Sorgerechtszuteilungen, Kinderunterhalt), Vaterschaftsanerkennung und -aberkennung, Adoption, polizeiliche Schutzmassnahmen im Bereich des Familienrechts, u. m.;
- Redaktion und Prüfung von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Eheverträgen, Unterhaltsverträgen, Obhuts- und Betreuungsvereinbarungen sowie Konkubinatsverträgen;
- Beratung bei Anliegen im Bereich des Kindsrechts und des Kindesschutzrechts (Unterhalt, Sorgerecht, Obhut, Kontaktrecht, Gefährdungsmeldungen, etc.) sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB).