Die Familienrechtsspezialistinnen und -spezialisten von Zweierstrasse Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Klientinnen und Klienten in sämtlichen Bereichen des nationalen und internationalen Familienrechts.

  • Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kinderbelange (Besuchsrecht, Obhuts- und Sorgerechtszuteilungen, Kinderunterhalt), Vaterschaftsanerkennung und -aberkennung, Adoption, polizeiliche Schutzmassnahmen im Bereich des Familienrechts, u. m.;
  • Redaktion und Prüfung von Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen, Eheverträgen, Unterhaltsverträgen, Obhuts- und Betreuungsvereinbarungen sowie Konkubinatsverträgen;
  • Beratung bei Anliegen im Bereich des Kindsrechts und des Kindesschutzrechts (Unterhalt, Sorgerecht, Obhut, Kontaktrecht, Gefährdungsmeldungen, etc.) sowie Vertretung vor Gerichten und Behörden (KESB).

Ehe- und Familienrecht